29. April 2012
Mikro-KWK-Anlagen

DAS BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUM HAT GRÜNES LICHT FÜR DIE WIEDERAUFNAHME DES KWK FÖRDERPROGRAMMS GEGEBEN.

Wann können Förderanträge für Mikro-KWK-Anlagen gestellt werden ?

Seit dem 1. April 2012 können wieder Zuschüsse beantragt werden. Die Förderung läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf www.bafa.de finden Interessierte alle Informationen und können die Anträge direkt herunterladen. Wichtig ist, dass vor der Antragstellung kein rechtsgültiger Kaufvertrag für einen Micro BHKW abgeschlossen sein darf. Beratung und Planung  können vorher stattfinden. Das BAFA fördert den Einbau neuer, serienmäßig hergestellter Mini-KWK-Anlagen unter 20 kW elektrischer Leistung in Bestandsgebäuden und führt eine entsprechende Herstellerliste. Die Höhe des Zuschusses hängt von der elektrischen Leistung ab und wird über die Leistungsabstufungen kumuliert.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Pufferspeichers. 

Welche weiteren Bedingungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen sind unter anderem ein Wärmemengenzähler, ein Stromzähler, der den aktuellen Wirkleistungsbezug anzeigt, und ein Wartungsvertrag für die Anlage.

Gefördert werden nur fabrikneue Anlagen in Bestandsgebäuden, bei denen vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt worden ist.

Wie lange läuft das Förderprogramm für Mikro KWK-Anlagen?

Im Haushaltsjahr 2012 sind 20 Millionen Euro für die Förderung vorgesehen, ab 2013 werden diese dann auf 35 Millionen erhöht. Das Programm läuft vorerst unbefristet, die tatsächliche Laufzeit hängt jedoch von der aktuellen Haushaltssituation beziehungsweise den Einnahmen des Klimafonds ab. Interessenten sollten sich daher auf www.bafa.de über den aktuellen Stand informieren.



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